Wenn die usb-sticks von ihnen aus deutschland im ausland gekauft werden, sind sie somit der erstinverkehrsbringer der usb-sticks und sind somit verpflichtet fã¼r die entsprechenden abgaben zu sorgen diese bestehen nicht nur aus der gema-gebã¼hr, sondern auch aus abgaben zur verpackungsverordnung und elektrogerã¤te-abfallverordnung (weee und rohs) fã¼r die abfã¼hrung der jeweiligen.